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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „Licht”

Letzte Änderung: 21.01.2011

Die EG-Verordnung zu sogenannten Nicht-Haushaltslampen

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Ab wann gilt die Verordnung?
Die Verordnung ist im April 2009 in Kraft getreten. Ihre Anforderungen werden nicht alle gleichzeitig wirksam, sondern über der Zeit gestuft. Die ersten gelten ab Mitte April 2010.

Welche Hochdruck-Quecksilberdampflampen sind von der Verordnung betroffen?
Betroffen sind von dieser Verordnung Hochdruck-Quecksilberdampflampen, die einen Sockel vom Typ E37, E40 oder PGZ12 haben. Die Verordnung umfasst eine Reihe von Ausnahmen, die für die in der Straßenbeleuchtung eingesetzten Hochdruck-Quecksilberdampflampen im Normalfall aber nicht zutreffen dürften.

Werden Hochdruck-Quecksilberdampflampen verboten?
Nein. Die Verordnung verbietet keine bestimmten Lampentechniken, sondern setzt Anforderungen an Lampen, die für einen Teil der Hochdruck-Quecksilberdampflampen dazu führen, dass diese vom Markt weichen müssen.

Ab wann werden Hochdruck-Quecksilberdampflampen vom Markt weichen müssen?
Alle von der Verordnung betroffen Hochdruckentladungslampen müssen 6 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, also Mitte April 2015, Effizienzanforderungen erfüllten, die so streng sind, daß Hochdruck-Quecksilberdampflampen, dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Müssen Hochdruck-Quecksilberdampflampen, die bereits im Einsatz sind, wieder ausgeschraubt werden?
Nein. Die Verordnung betrifft nicht die Produkte der Beleuchtungstechnik, die benutzt werden, sondern nur solche, die in Verkehr gebracht werden. Hochdruck-Quecksilberdampflampen verbrauchen allerdings deutlich mehr Strom als andere Hochdruckentladungslampen, um gleichviel Licht zu erzeugen. Nutzen Sie doch bereits jetzt eine stromeffizientere Beleuchtungstechnik. Je eher Sie die Stromkosten in Ihr Kalkül einbeziehen, desto schneller entlasten Sie Ihre Haushaltskasse

Gibt es für die Kommunen eine Pflicht zur Umrüstung?
Nein. Die Anforderungen der Verordnung betreffen Produkte, die inverkehr gebracht werden, nicht solche, die beispielsweise in den Kommunen bereits eingesetzt werden

Wird die Richtlinie 2000/55/EG zu Vorschaltgeräten weiterhin gelten?
Ja, aber nur begrenzt. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung, also Mitte April 2010, wird die Richtlinie 2000/55/EG Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen aufgehoben. Dann gelten für Vorschaltgeräte nur noch die in der EG-Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung festgelegten Anforderungen

Bezug / Weitere Details unter http://www.umweltbundesamt.de/energie/licht/hgf.htm

DESC: die im Zusammenhang mit den neuen Richtlinien für Beleuchtung im öffentlichen Bereich gestellt werden, finden Sie hier die Antworten | Die DELSANA GmbH & Co. KG aus Schwarzenbach / Saale (Hochfranken) entwickelt und produziert seit 2004 LED Straßenbeleuchtung und kundenindividuelle Beleuchtungen mit LED Lichttechnik.

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